Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

1. Geltungsbereich

Die Vertrag Grundlage für an Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik erteilte Aufträge bilden in der aufgeführten Reihenfolge:

1.1 die nachstehenden Geschäftsbedingungen

1.2 die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B – ( VOB/B) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.

Die vorstehenden Vertragsgrundlagen werden bereits jetzt auch für alle zukünftigen vertraglichen Beziehungen vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als ihnen Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik ausdrücklich schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126a BGB) zugestimmt hat. Das Schweigen von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik auf übersandte Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gilt nicht als Zustimmung.

2. Auftragserteilung, Auftragsinhalt

2.1 Ein Auftrag kann vom Auftraggeber mündlich, telefonisch, in elektronischer Form (§ 126a BGB) oder schriftlich erteilt werden. Eine Auftragserteilung durch den Auftraggeber ist für den Auftraggeber verbindlich. Auftragserteilungen durch Auftraggeber ermächtigen Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik zur Erteilung von Unteraufträgen.

2.2 Für den Inhalt des Auftrags ist die Auftragsbestätigung von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik oder – soweit eine solche nicht vorliegt – das Angebot von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik maßgebend. Bei Änderungen oder Erweiterungen des Angebots durch den Auftraggeber richtet sich der Inhalt des Auftrags nach der Annahme durch Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik.

2.3 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, beispielsweise Zeichnungen, Abbildungen, Maß-, Gewichts- und Durchbruchsangaben sowie sonstige Leistungsdaten etc. sind, soweit sie nicht ausdrücklich auf Verlangen des Auftraggebers als verbindlich bezeichnet sind, nur annähernd maßgebend und begründen auch keine Beschaffenheitsvereinbarungen im Sinne der §§ 434 Abs. 1 Satz und 2, 636 Abs. 2 Satz 1 BGB.

Statik Angaben von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik müssen im Hinblick auf den konkreten Verwendungszweck einer Auftragserteilung vor Auftragserteilung vom Auftraggeber bzw. einen vom Auftraggeber zu beauftragenden Statiker oder Architekten geprüft werden.

2.4 Angebote von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik werden unter der Voraussetzung abgegeben, dass

a) die beim Betrieb der Anlagen verwendeten Medien (Wasser, Luft usw.) nicht aggressiv sind,b) bei der Durchführung der Arbeiten keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung, insbesondere asbesthaltige Stoffe, auftreten oder zu beseitigen sind, die nicht in der Leistungsbeschreibung nach Art und Umfang ausdrücklich angegeben sind.

3. Bauvorlagen, behördliche Genehmigungen

Der Auftraggeber hat die für die Ausführung der Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik übertragenen Leistungen und für den Betrieb der Anlage erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten zu beschaffen.

Im Falle von Mitwirkungsleistungen von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik hat der Auftraggeber die Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik hierdurch entstehenden Kosten ebenfalls zu tragen.

4. Preise

4.1 Preisangaben von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik sind – ausgenommen solche Angaben sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder in verbindlichen Angeboten enthalten – unverbindlich und stellen nur ca.-Preise und keinen verbindlichen Voranschlag dar. Die Erstellung eines verbindlichen Kostenvoranschlags erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. Kostenvoranschläge von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet sind.

4.2 Auch verbindliche Preisangaben bzw. Preisangaben in verbindlichen Angeboten von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik gelten im Falle eines Angebots über eine Anlage nur bei Bestellung der gesamten Anlage.

Mangels verbindlicher Preisvereinbarung und mangels Bestellung auf der Grundlage eines verbindlichen Kostenvoranschlags gelten für Bestellungen von Auftraggebern die Materialpreise und Verrechnungssätze der am Tag der Leistung gültigen Preisliste von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik.

Preisangaben von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik verstehen sich ab Sitz von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

Erhöhungen der Materialpreise oder der Lohn- bzw. Lohnnebenkosten oder des Umsatzsteuersatzes berechtigen Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik zur entsprechenden Preisanpassung. Dies gilt nicht für Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht werden sollen, sofern der Auftraggeber kein Unternehmer und keine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

4.3 Sämtliche Nebenarbeiten (z.B. Mauerer-, Stämm-, Verputz-, Zimmermanns-, Erd-, Elektro-, Malerarbeiten etc.) sind im Angebot von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik nicht enthalten, sofern sie nicht in Positionen gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind. Sind solche Nebenarbeiten von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik auszuführen, sind sie gesondert zu vergüten.

4.4 Montagen, die aus von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik nicht zu vertretenden Gründen zusätzlich ausgeführt oder wiederholt erbracht werden müssen, sind gesondert zu vergüten.

Wird die Montage aus Gründen, die Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik nicht zu vertreten hat, unterbrochen, werden die dadurch entstandenen Mehrkosten dem Auftraggeber berechnet.

5. Zahlungen

5.1 Bei reinen Materiallieferungen ohne Montage sind Zahlungen ohne jeden Abzug sofort ab Rechnungszugang vom Auftraggeber zu

leisten.

5.2 Bei Aufträgen mit Montageverpflichtung ist Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessenen Abständen nach Baufortschritt zu verlangen.

5.3 Dem Auftraggeber steht das Recht, Zahlungen zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Zur Abtretung von gegen Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik gerichteter Forderungen ist der Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik berechtigt.

5.4 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug oder werden Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage zu stellen, ist Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik berechtigt, sämtliche noch offenen Forderungen gegen den Auftraggeber ohne Rücksicht auf gewährte Zahlungsziele sofort fällig zu stellen.

Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik ist in diesem Fall darüber hinaus berechtigt, ganz oder teilweise von noch laufenden Verträgen zurückzutreten, soweit nicht der Auftraggeber Sicherheit für die Erfüllung der ihm aus diesen Verträgen obliegenden Verpflichtungen leistet.

Alternativ zum Vertragsrücktritt ist Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik berechtigt, noch nicht ausgeführte Bestellungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen des Auftraggebers abhängig zu machen. Die Kosten einer etwaigen Sicherheitsleistung gehen in diesem Fall zu Lasten des Auftraggebers.

5.5 Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik ist jederzeit berechtigt, vom Auftraggeber eine Sicherheitsleistung gemäß § 648a BGB zu verlangen. Die üblichen Kosten für die Sicherheitsleistung bis zu einem Höchstsatz von 2 v.H.p.a. werden in diesem Fall von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik getragen.

5.6 Die Preise von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.

5.7 Nach schriftlicher oder mündlicher Zusage durch die Beauftragung von Privatpersonen ist eine Anzahlung von 50% der gesamten Auftragssumme sofort fällig.

5.8 Die Zahlung des vereinbarten Preises erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug, sofern keine abweichende Zahlungsbedingung schriftlich vereinbart wurde.

5.9 Bei Zahlungsverzug ist Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.

6. Abnahme und Gefahrübergang

6.1 Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik vor der Abnahme durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere objektiv unabwendbare von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, hat Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik Anspruch auf Bezahlung der ausgeführten Leistungen nach den vereinbarten Vertragspreisen. Des Weiteren steht Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik ein Anspruch auf Vergütung derjenigen Kosten zu, die Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik bereits entstanden und in den Vertragspreisen des nicht ausgeführten Teils der Leistung enthalten sind.

Der Auftraggeber trägt die Gefahr bereits vor Abnahme der von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik erbrachten Leistungen, wenn er deren Abnahme verzögert oder, wenn die Montage aus Gründen unterbrochen wird, die der Auftraggeber zu vertreten hat, und wenn Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik die bis dahin erstellte Anlage einvernehmlich ausdrücklich in die Obhut des Auftraggebers übergibt.

6.2 Die Leistungen von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik sind nach ihrer Fertigstellung abzunehmen, auch wenn eine endgültige Einregulierung noch nicht erfolgt ist.

Besonders abzunehmen sind auf Verlangen von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Eine Benutzung der Leistungen von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik vor deren Abnahme darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik erfolgen.

6.3 Aufträge über bewegliche Gegenstände, welche auftragsgemäß in der Werkstatt von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik bearbeitet werden, sind in den Werkstatträumen von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik abzunehmen und vom Auftraggeber zu übernehmen.

7. Montage, Ausführungsfrist und Hinweispflichten bei Schweiß- arbeiten

7.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich schriftlich vereinbart wurden.

7.2 Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst mit der endgültigen Festlegung aller kaufmännischen und technischen Voraussetzungen für die Ausführung der Anlage und nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber für die Ausführung und den Betrieb der Anlage erforderlichen Genehmigungen sowie nicht vor Eingang einer etwa für die Zeit vor Arbeitsaufnahme zu erbringenden Anzahlung.

7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Anfall von Schneid-, Schweiß-, Auftau- und/oder Lötarbeiten Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik auf etwaige Gefahren (z.B. Feuergefährlichkeit in Räumen oder von Materialien) aufmerksam zu machen und alle Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Stellung von Brandwachen, Feuerlöschmaterial usw.) zu treffen.

7.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Voraussetzungen für den Fortgang der Arbeiten zu schaffen, falls nach Weisung des Auftraggebers auch bei besonders ungünstiger Witterung weitergearbeitet werden soll.

8. Mängelansprüche und Haftung

8.1 Von der Mängelhaftung von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik ausgeschlossen sind alle Schäden, Betriebsstörungen oder sonstigen Beeinträchtigungen, soweit diese durch unsachgemäße Behandlung des Auftraggebers oder Dritter, durch übermäßige Beanspruchung, durch unsachgemäße Lagerung oder durch normalen Verschleiß und Abnutzung verursacht sind. Werden Änderungen an den Leistungen von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt die Mängelhaftung von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik, falls der Auftraggeber nicht nachweist, dass keiner dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, dieser vielmehr vor Gefahrübergang unberücksichtigt solcher Umstände vorgelegen hatte.

8.2 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik anzuzeigen, ansonsten ist Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik von der Mängelhaftung für diese Mängel befreit. Dies gilt nicht, sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

8.3 Der Auftraggeber hat Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik bei Beanstandungen unverzüglich

Gelegenheit zu einer Überprüfung der Mängelrügen zu geben. Bei beweglichen Sachen ist Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik auf Verlangen der beanstandete Gegenstand oder eine Probe desselben auf Kosten von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen ist Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik berechtigt, den Auftraggeber mit Fracht- und Umschlagskosten sowie mit dem Überprüfungsaufwand zu verkehrsüblichen Preisen zu belasten.
8.4 Bei Vorliegen eines Mangels wird Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik nach seiner Wahl – unter Berücksichtigung der Belange des Auftraggebers – Nacherfüllung entweder durch Ersatzlieferung/Ersatzleistung oder durch Nachbesserung leisten. Bei Nacherfüllung durch Ersatzlieferung wird bei Systemkomponenten nicht die Sachgesamtheit, sondern nur das beschädigte Einzelteil ausgetauscht. Die fehlerhaften Stücke sind Zug-um-Zug gegen Ersatzlieferung zurückzugeben.
8.5 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten einschließlich Schadensersatzansprüche wegen Mängel sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik haftet jedoch auf Ersatz für Schäden,
– die sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben
– bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, hier auch im Falle fahrlässiger Pflichtverletzungen
– bei arglistigem Verschweigen von Mängeln
– bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Leistung
– bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit, nicht jedoch grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist der Schadensersatz des Auftraggebers in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
– nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.6 Stehen dem Auftraggeber Rückgriffsansprüche gegen Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik gemäß § 478 BGB zu, sind diese beschränkt auf den gesetzlichen Umfang der gegen den Auftraggeber geltend gemachten Gewährleistungsansprüche Dritter. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solche Ansprüche – soweit möglich – abzuwehren.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldenforderungen die Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik im Rahmen der Geschäftsbeziehung gegen den Auftraggeber zustehen, vor.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Bei Geltendmachung des Herausgabeanspruchs gestattet der Auftraggeber Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik unwiderruflich die im Eigentum von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik stehenden Liefergegenstände zurückzunehmen und zu diesem Zweck den Ort zu
betreten, an welchem sich die Liefergegenstände befinden.
9.2 Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile eines Gebäudes oder eines Grundstücks des Auftraggebers geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine und ohne Vorliegen eigener Leistungsverweigerungsrechte Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers oder des Grundstücks ausgebaut werden können, zu gestatten und Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen.
Die Kosten der Demontage gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9.3 Werden Liefergegenstände von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, insbesondere wesentliche Bestandteile eines Grundstücks, tritt der Auftraggeber, falls ihm hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen und/oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand schon jetzt an Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik ab und zwar in Höhe der Forderung von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik.
Erwirbt der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Verbindung von Liefergegenständen von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik mit einem Grundstück einen schuldrechtlichen Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek, tritt der Auftraggeber hiermit diesen Anspruch bereits jetzt an Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik ab und zwar in Höhe der Forderung von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik.
Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik nimmt die vorstehenden Abtretungen an.
Die Abtretungen erfolgen zur Sicherung sämtlicher bestehenden und künftig aus der Geschäftsverbindung zum Auftraggeber Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik entstehenden Forderungen. Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten, die Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik aufgrund dieses Vertrages erlangt hat, freizugeben, soweit diese den Wert aller gesicherten Ansprüche von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik um mehr als 20% übersteigen.
9.4 Nimmt der Auftraggeber vor vollständiger Befriedigung der Forderungen von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik Zahlungen oder anderweitige Deckungsmittel aus der Weiterveräußerung von Liefergegenständen, an welchen Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik sich das Eigentum vorbehalten hat oder Miteigentumsrechte erworben hat, an, erfolgt diese Zahlungsannahme in Höhe der Forderungen von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik für Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik. Der Auftraggeber handelt bezüglich der Hereinnahme dieser Gegenwerte als Treuhänder von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik. Dasselbe gilt beim Inkasso von an Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik abgetretener Forderungen durch den Auftraggeber.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik dürfen ohne dessen Zustimmung weder vervielfältig oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sich bei Nichterteilung des Auftrages oder nach dessen Beendigung unverzüglich an Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik zurückzugeben. Eventuell erstellte Vervielfältigungen sind in diesen Fällen zu vernichten.
10.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann ist – der Sitz von Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik.
10.4 Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche wirksamen Regelungen zu ersetzen, die auch in wirtschaftlicher Hinsicht dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommen.
11. Gewährleistung: Bei Privatpersonen beträgt die Gewährleistung auf Geräte und Montage 24 Monate.
Bei gewerblichen Kunden beträgt die Gewährleistung auf Geräte und Montage 12 Monate, auf bewegliche Teile wie Ventilatoren, Kompressoren, Stellantriebe 6 Monate.
12. Verwendung von Fotos 
12.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik Fotos der durchgeführten Montagen für eigene Zwecke verwenden darf. Dies umfasst insbesondere die Verwendung auf der Website www.dc-klimatechnik.de, auf Google, in Social-Media-Kanälen sowie in Marketingmaterialien.
12.2 Die Fotos dürfen sowohl in unveränderter als auch in bearbeiteter Form veröffentlicht werde.
12.3 Der Kunde hat das Recht, der Verwendung seiner Montagenfotos jederzeit zu widersprechen. In einem solchen Fall wird das Unternehmen Dennis Christoph Kälte- & Klimatechnik alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um der Bitte des Kunden nachzukommen.
12.4 Diese Einwilligung gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und darüber hinaus, sofern der Kunde nicht zuvor schriftlich widerspricht.